Arbeitsrecht
Erst die Arbeit, dann das Recht?
Arbeiten, um zu leben – oder leben, um zu arbeiten? Der Arbeitsplatz jedenfalls sichert in aller Regel Ihre wirtschaftliche Existenz. Doch immer nur auf den Chef hören? Unbefriedigende Arbeitsbedingungen? Der unerwartete Rausschmiss? Keine Angst, Sie haben mehr Rechte als Sie wahrscheinlich denken. Ihr Anwalt kennt sich da bestens aus, er ist Ihr kompetenter Berater in allen Fragen des Arbeitsrechts und damit zusammenhängenden Problemen.
Ihr Arbeitsverhältnis – vom Anfang bis zum Ende
Es beginnt bei Fragen des Inhalts und des Abschlusses des Arbeitsvertrags. Vor allem begleiten wir Sie beratend in allen Phasen und allen Problemfeldern des Arbeitsverhältnisses wie
- Probezeit,
- Versetzung, Höher- oder Herabstufung,
- Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit,
- Weihnachts- und Urlaubsgeld,
- Entlohnungsarten und Lohnzuschläge,
- Urlaub und Urlaubsentgelt,
- betriebliche Sozialleistungen,
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Sicherung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
Wir klären Sie darüber auf, welche Rechte Sie selbst wahrnehmen müssen und welche Sie besser über Ihren Betriebsrat einfordern lassen. Über das sinnvolle und richtige Vorgehen im Kündigungsfall sollten Sie daher unbedingt mit Ihrem Anwalt sprechen. Ist es zum Beispiel für Sie besser, um Ihren Arbeitsplatz vor den Arbeitsgerichten zu kämpfen oder ist es für Sie ratsamer, sich mit dem Arbeitgeber auf eine angemessene Abfindung zu einigen und so den Weg für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen?
Frust durch Frist
Auch Sie müssen Fristen einhalten: Sie haben drei Wochen Zeit für die Entscheidung, ob Sie gegen die Kündigung klagen wollen. Versäumen Sie diese Frist – die mit dem Zugang der Kündigung beginnt – läuft oft überhaupt nichts mehr. Trotzdem sollten Sie uns auch danach noch nach „Reparaturmöglichkeiten“ fragen.
Zum Anwalt – warum nicht gleich zum Kadi?
Gehen Sie nicht erst am letzten Tag der 3-Wochen-Frist, sondern sofort zu Ihrem Anwalt. Auch Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind meist langwierig. In über 90 Prozent der Fälle enden sie mit einem gerichtlichen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung an Sie beendet. Deshalb gilt hier ganz besonders: Zeit ist Geld. Je früher Sie Ihren Anwalt aufsuchen, umso schneller kann er mit dem Arbeitgeber Verbindung aufnehmen, um mit ihm über eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln. Ein von Ihrem Anwalt zügig vermittelter Aufhebungsvertrag erspart Ihnen persönliche und finanzielle Belastungen.
Warum gleich zum Anwalt und nicht zu anderen?
Nur der Anwalt dient ausschließlich – im Rahmen der Rechtsordnung – Ihren Interessen. Im Gegensatz zu vielen anderen Beratern sind Anwälte unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen ausschließlich auf Ihrer Seite. Die Beratung durch einen Anwalt ist auch nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft in einer Organisation verbunden. Klar, dass er mit Verbänden gut zusammen arbeitet, wenn es Ihnen nützt. Sein Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Abmahnung – was nun?
Sie kommt manchmal aus heiterem Himmel. Was hat sie zu bedeuten? Eine Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten. Darum Vorsicht. Ist die Abmahnung in Ihrem Fall gerechtfertigt? Wir klären Sie auf, ob und wie Sie sich wehren können.
Kündigung… und tschüss?
Nicht unbedingt! Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig. Was das im Einzelnen bedeutet, sagt Ihnen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt. Darüber hinaus gibt es viele rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann, unter anderem:
- Wurden Form und Frist der Kündigung gewahrt?
- Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?
Daneben gibt es besonderen Kündigungsschutz wie z. B. für Schwangere, Mütter und schwerbehinderte Menschen.
Apropos Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag
…dieser wird Ihnen vielleicht anstelle einer Kündigung vom Arbeitgeber angeboten. Lassen Sie sich in diesem Fall eine Bedenkzeit einräumen und fragen Sie Ihren Anwalt. Das ist Ihr gutes Recht. Ihr Anwalt wird prüfen, ob das von Ihrem Arbeitgeber einseitig aufgesetzte Vertragspapier keine vermeidbaren Nachteile – z. B. im Hinblick auf Ihr Arbeitslosengeld – für Sie enthält. Er wird Sie entsprechend beraten.